Öffentliche Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 12.11.2025

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Zu der am Mittwoch, 12.11.2025 um 19:00 Uhr im Bürgertreff Heddesbach stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung lade ich hiermit ein.

 

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgabe des Protokolls der letzten Sitzung 
  2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
  3. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
  4. Anschaffung eines Tanklöschfahrzeug 2000 (TLF 2000), Beratung und Beschlussfassung 
  5. Forsthaushalt 2026, Beratung und Beschlussfassung                                              
  6. Musikschule Schönau gGmbH, Beteiligungsbericht, Beratung und Beschlussfassung    
  7. Anpassung der Fälligkeiten (Vorauszahlungstermine) der Wasser- und Abwassergebührenab dem 01.01.2027, Beratung und Beschlussfassung                                                      
  8. Fortführung des Integrationsmanagements, Beratung und Beschlussfassung         
  9. Sanierung Gehwege Hauptstraße, 2. Bauabschnitt, Beratung und Beschlussfassung         
  10. Stromkonzessionsvertrag, Beratung und Beschlussfassung                           
  11. Umsetzung des Wärmeplanungsgesetz BW, Beratung und Beschlussfassung    
  12. Änderung der Hauptsatzung, Beratung und Beschlussfassung                    
  13. Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung), Beratung und Beschlussfassung          
  14. Informationen aus der Verwaltung
  15. Anfragen aus dem Gemeinderat
  16. Bürgerfragestunde

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

gez.

Reibold, Bürgermeister

 

Hinweis zu den Gemeinderatssitzungen:

 

In der Geschäftsordnung des Gemeinderats sind unter anderem auch die Grundsätze für die Bürgerfragestunde geregelt. An dieser Stelle möchten wir diese der Bürgerschaft nochmals mitteilen und bitten um Beachtung:

 

a) Die Fragestunde findet in der Regel am Ende der öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.

 

b) Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

 

c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

Gemeinde Heddesbach
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