Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe vor dem 01.Januar 2024 bleibt von der Änderung unberührt.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb mindestens ca. drei Wochen.
Folgende Gebühren fallen für neue Dokumente an:
Personen unter dem 24. Lebensjahr
Personalausweis: 22,80 Euro
Reisepässe: 37,50 Euro
Personen ab dem 24. Lebensjahr
Personalausweis: 37,00 Euro
Reisepass bis 31.12.2023: 60,00 Euro
Reisepass ab 01.01.2024: 70,00 Euro
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