ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

                                                                                                                

Die Gemeinde Heddesbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a)      Unverhältnismäßige Belastung   
 

Die Gemeinde Heddesbach ist nach §10 Abs. 2 L-BGG aufgrund ihrer geringen Größe und somit Ausstattung an Mittel und personellen Ressourcen nicht in der Lage, ein komplett barrierefreies Angebot zu erstellen.

 

Zu berücksichtigen sind die geschätzten Kosten und Vorteile für die Gemeinde im Verhältnis zu den geschätzten Vorteilen für Menschen mit Behinderungen, wobei die Nutzungshäufigkeit und die Nutzungsdauer der betreffenden Webseite beziehungsweise der betreffenden mobilen Anwendung ebenfalls zu berücksichtigen sind.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einem Bericht über die Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung) nach § 4 Absatz 2 L-BGG-DVO.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Rückmeldungen bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können unter den nachfolgend angegebenen Kontaktdaten eingereicht werden:

Gemeinde Heddesbach

Hauptstraße 2

69434 Heddesbach

 

062727/2268

Email: post@heddesbach.gvv-schoenau.de

 

5. Schlichtungsverfahren

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist , können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

 

Gemeinde Heddesbach
Rathaus

Hauptstraße 2
69434 Heddesbach

Öffnungszeiten:

Dienstag:     14.00 - 18.00 Uhr

 

Donnerstag morgens - nur nach vorheriger Terminvereinbarung

 

Telefon: 06272/2268

 

Alle übrigen Zeiten:

Telefon: 06228/92010

 

E-Mail:
post@heddesbach.gvv-schoenau.de

 

Fax: 06228/920126

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